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Termine & PresseHäufig gestellte Fragen
F.A.Q.
Was wird bei den Kommunalwahlen am 12.09.2021 in Niedersachsen gewählt?
Die aktuelle Wahlperiode der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen endet am 31.10.2021. Gewählt werden Kreistage, Gemeinde-, Städte- und Ortsräte. Auch etliche Bürgermeister und Landräte werden dann direkt gewählt.
Wer ist bei den Kommunalwahlen wahlberechtigt?
Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und:
- Seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, Ihren Wohnsitz haben (z.B. in der Samtgemeinde für die Wahl des Samtgemeindebürgermeisters),
- Nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- In ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Das Wählerverzeichnis wird von den Gemeinden bzw. Samtgemeinden geführt.
Was ist eine Samtgemeinde?
Eine Samtgemeinde ist in Niedersachsen ein Gemeindeverband, der bestimmte öffentliche Aufgaben anstelle seiner Mitgliedsgemeinden ausführt. Die Mitgliedsgemeinden bleiben dabei selbständige Körperschaften und führen auch weiterhin einen eigenen Aufgabenkreis selbstverantwortlich durch.
Was ist ein Samtgemeindebürgermeister?
Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz ist es die Bezeichnung für den Bürgermeister in Niedersächsischen Samtgemeinden.
Wer wählt den Samtgemeindebürgermeister?
Im Gegensatz zu den Mitgliedsgemeinden der jeweiligen Samtgemeinde, wo der jeweilige Gemeinderat gem. § 105 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz aus seiner Mitte einen ehrenamtlichen Bürgermeister wählt, wird der Samtgemeindebürgermeister direkt von den Bürgern gewählt und ist hauptamtlich tätig. In allen Kommunen, in denen im ersten Wahlgang kein Bewerber mehr als 50 Prozent erhalten hat, gibt es zwei Wochen später – am 26. September 2021 – eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplazierten.
Wie lange ist eine Amtszeit eines Samtgemeindebürgermeistes?
Seine Amtszeit beträgt im Regelfall 5 Jahre.
Welche Aufgaben hat ein Samtgemeindebürgermeister?
Der Samtgemeindebürgermeister ist neben dem Samtgemeinderat und dem Samtgemeindeausschuss das dritte Organ der Samtgemeinde. Ihm obliegt die gesetzliche Vertretung der Samtgemeinde in Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren. Er ist Leiter der Verwaltung und Vorgesetzter des Personals.
Kommunalpolitik – Was ist das?
Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (§ 28, Absatz 2 Grundgesetz). Es gilt: was man vor Ort entscheiden kann, soll nicht von höherer Ebene entschieden werden.
Vieles ist daher kommunale Angelegenheit: das Wasser aus dem Hahn, der Bus zur Schule, die Straße, das Freibad, der Sportplatz, der Stadtpark, die Knöllchen für Falschparkende und die Feuerwehr die Brände löscht.
Politik findet statt, wenn Menschen zusammen Entscheidungen treffen. Und zu entscheiden gibt es reichlich. Besonders, wenn das Geld knapp ist. Was ist wichtiger – das Jugendhaus oder das Stadttheater? Was ist dringender – der Radweg oder die neue Schwimmhalle? Was ist vernünftiger – die Straßenbahnlinie oder der Autobahnzubringer?
Was ist der Samtgemeinderat?
Er ist das Hauptorgan der kommunalen Selbstverwaltung und entscheidet über die Angelegenheiten der Kommune. Hauptorgan heißt praktisch: Der Samtgemeinderat hat das letzte Wort. Er wird von den Einwohner_innen alle vier bis sechs Jahre (je nach Bundesland) in direkter Wahl gewählt. Die gewählten Samtgemeinderatsmitglieder arbeiten immer ehrenamtlich, egal, wie groß die Kommune ist. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit. Wählen lassen kann sich jede_r, der oder die auch wahlberechtigt ist. Die meisten gehören einer bestimmten Partei oder einer Wähler_inneninitiative an, die sie bei der Wahl unterstützen. Aber natürlich gibt es auch parteilose Samtgemeinderät_innen.
Was ist die Verwaltung?
In der Verwaltung arbeiten Mitarbeiter der (Samt)gemeinde. Ihr/e Chef_in ist der oder die Bürgermeister_in. Da sich die Verwaltungsangestellten im Gegensatz zum Samtgemeinderat oder der Samtgemeinderätin hauptberuflich mit den Angelegenheiten der Kommune befasst, sind sie die Spezialist_innen, die in ihren Arbeitsalltag am ehesten bemerken, wo kommunaler Handlungsbedarf besteht.
Die Verwaltung erledigt ihre laufenden Verwaltungsgeschäfte, führt staatliche Auftragsangelegenheiten durch, erarbeitet Beschlussvorlagen für den Samtgemeinderat und setzt die im Samtgemeinderat getroffenen Beschlüsse in der Praxis um. Und in erster Linie ist die Verwaltung Dienstleister für die Einwohner_innen. Sie bearbeitet Anträge, zahlt Unterstützungen aus, betreibt Kindergärten und Bibliotheken, repariert Straßen, plant Bebauungen oder löscht Brände.